Preise
Erstgespräch
110€Dauer ca. 2,5 StundenFolgetermine
80€Dauer ca. 1,5 Stunden5er Therapiekarte
280€Die Therapiekarten sind unbegrenzt gültig und innerhalb der Familie übertragbar.10er Therapiekarte
500€Die Therapiekarten sind unbegrenzt gültig und innerhalb der Familie übertragbar.
• Telefongespräche: Kurze telefonische Gespräche sind kostenfrei • Zeitintensive sowie zusätzliche telefonische Beratungsgespräche richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) . • Kostenübernahme: Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen für Heilbehandlungen sind abhängig vom jeweiligen Tarif. Private Versicherungen bieten dies derzeit schon als Standardleistungen an • Die Kassen erstatten den im Tarif bezeichneten Satz gemäß des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) • Eine Erstattungstabelle finden Sie hier. • Beamte mit Beihilfeanspruch bekommen dann Beihilfe, wenn ihr Hauptversicherer Kosten durch heilpraktische Behandlung teilweise übernimmt. • Dies gilt auch für Beamte im Postdienst (ggf. abweichende Sätze und Bedingungen). • Die gesetzlichen Krankenkassen sehen generell keine Kostenerstattung der Behandlung durch Heilpraktiker vor. • Steuerliche Absetzbarkeit: Je nach individueller Situation können die (Rest-) Kosten für die Heilbehandlung durch Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Sie sollten diese Möglichkeit auf jeden Fall zur nächsten Steuererklärung fachlich prüfen lassen und alle Nachweise für finanzielle Eigenleistungen (Quittungen, Rechnungen und Fahrkarten, auch von Zahnarztbesuchen, Apotheken, Optikern, Sanitätshandlungen etc.) aufbewahren.